Nimm mit 261.922 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
zunächst vielen Dank für Ihre Mail zu der Abwahl von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur.
Das parteipolitisch motivierte Vorgehen des CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch zur Verhinderung von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur war ein schwerer Schlag für unabhängigen Journalismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich habe bereits im Vorfeld der Entscheidung immer wieder deutlich gemacht, dass ich das Verhalten von Roland Koch für vollkommen inakzeptabel halte und daher u. a. - so wie sie - einen Appell von Campact für die Rundfunkfreiheit unterzeichnet.
Die SPD hatte den Vorschlag für die erneute Berufung von Nikolaus Brender unabhängig von dessen politischer Zuordnung unterstützt und eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrat appelliert, sich nicht für eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit zur Verfügung zu stellen. Diesem Appell sind die unionsorientierten Mitglieder des Verwaltungsrates mehrheitlich leider nicht gefolgt.
Die SPD in Bund und in den Ländern hat von Anfang an deutlich gemacht, dass der Vorgang Konsequenzen haben muss und wir hierüber sorgfältig beraten werden, auch mit den Betroffenen aus den Ländern und dem ZDF. Dabei kommen aus Sicht der SPD sowohl rechtliche Schritte als auch Änderungen im ZDF-Staatsvertrag in Betracht.
Mit ihrer Initiative vom 04. Dezember 2009 haben Kurt Beck und vier weitere SPD-Länderchefs konkrete Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag vorgelegt, die ich ausdrücklich unterstütze. Nach weitgehend übereinstimmender Meinung von Medienvertretern und Journalistenverbänden sowie unter Staatsrechtlern leidet der derzeitige ZDF-Staatsvertrag unter schwerwiegenden Mängeln, die das sachlich nicht begründete Vorgehen der Union in Sachen Brender erst möglich gemacht haben. Ziel muss es sein, durch Änderungen an der Zusammensetzung des Fernsehrates sowie des Verwaltungsrates die Staatsferne des ZDF zu gewährleisten und zugleich sicher zu stellen, dass ein Personalvorschlag des Intendanten nicht aus sachfremden Erwägungen heraus abgelehnt werden kann. Beide Gesichtspunkte werden durch die von Kurt Beck vorgeschlagenen Änderungen aufgegriffen.
Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten im Einzelnen folgende Eckpunkte:
1. § 27.2 ZDF-Staatsvertrag regelt die Berufung des Programm- und Verwaltungsdirektors sowie des Chefredakteurs. Sie werden gegenwärtig vom Intendanten im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat berufen. Nach § 25.2 ZDF-Staatsvertrag ist für das Einvernehmen eine Mehrheit von drei Fünfteln der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder erforderlich.Vorschlag: Dieses Einvernehmen soll in ein Vetorecht des Verwaltungsrates umgestaltet werden. D. h. der Verwaltungsrat kann künftig den Vorschlag des Intendanten nur mit Drei-Fünftel-Mehrheit ablehnen. Die Ablehnung muss begründet sein.
2. § 21.1 g) bis q) führt 25 Vertreter und Vertreterinnen von Verbänden und Organisationen auf, die auf Vorschlag der Verbände von den Ministerpräsidenten in den ZDF-Fernsehrat berufen werden. Dabei wählen sie aus einem Dreier-Vorschlag die Vertreter der Verbände und Organisationen aus.Vorschlag: Die Vertreter und Vertreterinnen der Verbände und Organisationen werden künftig unmittelbar von ihren Verbänden benannt. Sie sind gehalten darauf zu achten, dass diese keine staatsnahen Haupt- oder Nebenfunktionen wahrnehmen.
3. § 21.1 b) sieht vor, dass drei Vertreter des Bundes, die von der Bundesregierung benannt wurden, Mitglieder des Fernsehrates sind. § 24.1 c) sieht vor, dass im Verwaltungsrat ein Mitglied des Bundes ist, das von der Bundesregierung berufen wird.Vorschlag: Der Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat scheidet aus. Im Fernsehrat hat der Bund künftig einen Vertreter. Diese Rückführung der staatlichen Vertreter entspricht der konstitutionell verankerten Kompetenzverteilung.
4. § 21.1 c) sieht vor, dass zwölf Vertreter der Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag von ihren Parteivorständen in den Fernsehrat entsandt werden.Vorschlag: Künftig entsenden die Parteien nur noch 6 Vertreter.
Damit, so Beck, solle die Personalverantwortung des Intendanten und damit die Unabhängigkeit des Senders nachhaltig gestärkt werden. Der Wegfall des Auswahlrechts der Ministerpräsidenten bei den 25 Vertretern von Verbänden und Organisationen sichere eine zweifelsfreie Staatsferne des Gremiums. Darüber hinaus solle für alle Vertreterinnen und Vertreter von gesellschaftlichen Organisationen festgehalten werden, dass sie keine staatsnahen Haupt- oder Nebenfunktionen wahrnehmen dürfen.Dem diene auch die Reduzierung der Vertreterinnen und Vertreter von Parteien und der Vertreter des Bundes im Fernsehrat und der Rückzug des Bundesvertreters aus dem Verwaltungsrat.
Der Fernsehrat hätte nach diesen Vorschlägen künftig 69 Mitglieder, der Verwaltungsrat 13.
Mit diesen Vorschlägen, so Beck und die Ministerpräsidenten Platzeck und Sellering, der Reg. Bürgermeister Wowereit und der Bürgermeister Böhrnsen, ziehen die SPD geführten Länder weitreichende Konsequenzen aus den Diskussionen um das ZDF.
Vom Verfahren her ist es meiner Ansicht nach richtig, nun zunächst den Weg einer Änderung des Staatsvertrages zu gehen, bevor über einen möglichen Gang nach Karlsruhe entschieden wird. Wenn alle Länder mitziehen, kann eine Vertragsänderung deutlich schneller zum Ziel und zu Rechtssicherheit führen, als ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann auch erst noch umgesetzt werden muss. Ich würde aber einen Gang nach Karlsruhe unterstützen, falls das nicht erfolgreich ist.
Ministerpräsident Kurt Beck wird die Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag nun in die Rundfunkkommission der Länder einbringen und auf die Tagesordnung der Sitzung am 15. Februar 2010 setzen. Dieser Vorstoß ist die beste und schnellste politische Initiative zur gebotenen Veränderung des Staatsvertrags. Der Vertrag kann bei konstruktiven Verhandlungen auf diesem Weg bereits im nächsten Jahr geändert werden.
Um den politischen Veränderungswillen der SPD zu unterstreichen und für den Fall, dass die politische Initiative von Ministerpräsident Kurt Beck auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder im Februar von der CDU zurückgewiesen wird, werden Vorarbeiten für ein Normenkontrollverfahren bereits jetzt eingeleitet. Sollte sich die Union also einer substanziellen Änderung des ZDF-Staatsvertrages verschließen, wird die SPD-Bundestagsfraktion die Initiative ergreifen, um den ZDF-Staatsvertrag im Wege der abstrakten Normenkontrolle auf seine Vereinbarkeit mit Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Ziel aller Beteiligten muss es sein, zukünftig in vergleichbaren Fällen eine sachlich nicht begründete Entscheidung gegenüber einem inhaltlich nicht zu beanstandenden Personalvorschlag des ZDF-Intendanten auszuschließen und die Unabhängigkeit des ZDF auf eine rechtlich solide Grundlage zu stellen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen zu meinen politischen Inhalten finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de/.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow