Nimm mit 249.572 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.

Dr. Thomas Gambke (Grüne):

Anrede,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Unterstützung für das Normenkontrollverfahren zum ZDF-Staatsvertrag. Bei Bündnis 90/Die GRÜNEN treffen Sie auf offene Ohren, denn von uns stammt der Vorschlag des Normenkontrollverfahrens und ich werde als Abgeordneter/Abgeordnete des deutschen Bundestages auch den Antrag auf ein solches Verfahren unterzeichnen.

Die Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört seit fast 50 Jahren zur ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Artikel 5 des Grundgesetzes gebietet aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes die Staatsfreiheit des Rundfunks. So hieß es schon im ersten Rundfunkurteil von 1960 (BVerfGE 12, 205): "Art. 5 GG verlangt ..., dass dieses ... Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird."

Wir denken, dass die Ministerpräsidenten dagegen in unerträglicher Weise verstoßen. Daher streben wir das besagte Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Wir bezweifeln, dass die enorme staatliche Durchdringung der ZDF-Gremien den verfassungsrechtlich en Anforderungen an die Staatsfreiheit des Rundfunks entspricht.

Wir werden daher umgehend den Entwurf für den Normenkontrollantrag erarbeiten und ihn den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zuleiten. Wir hoffen, dass wir so das notwendige Quorum erreichen werden. Deshalb bedanke ich mich ausdrücklich für Ihre Unterstützung und hoffe, dass der öffentliche Druck stark genug sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Gambke