Nimm mit 249.572 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.

Eberhard Gienger (CDU)

Anrede,

vielen Dank für Ihre Massenmail zur Entscheidung des ZDF Verwaltungsrates.

Die öffentliche Debatte um die Vertragsverlängerung des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender ist an Irrationalität und Aufgebrachtheit kaum noch zu überbieten. Es wurde eine eigenartige Verbindung hergestellt: Wer für die Vertragsverlängerung eintritt, handelt im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit, wer dagegen ist, verletzt sie.

Dieselben Stimmen, die sonst die Qualität der Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisieren, stellen nun dem ZDF-Chefredakteur einen Freifahrtschein aus.

Zu den Aufgaben des ZDF-Verwaltungsrates gehört es, den Chefredakteur im Einvernehmen mit dem Intendanten zu berufen. Seit langem wird in der medienpolitischen Debatte eine selbstbewusstere Rolle der Gremien gefordert, nicht zuletzt seit Einführung des Drei-Stufen-Test. Dazugehört es, die Entwicklung eines Senders bei den zentralen Kriterien Qualität, Quote und Kosten zu bewerten. Für alle diese Punkte ist der Chefredakteur ganz wesentlich mit verantwortlich.

Erreicht der Chefredakteur das Klassenziel, wenn das ZDF fast nur noch der Sender der Generation 60 plus ist? Wenn das Programm von schlichten Talk- und Kochshows dominiert und von den Angeboten der Privaten kaum noch zu unterscheiden ist? Wenn eine Reihe von TV-Promis wie Thomas Gottschalk, Andrea Kiewel, Markus Lanz und andere Gagen zwischen 10.000 und 100.000 Euro pro Auftritt kassiert und die Öffentlich-Rechtlichen gleichzeitig mit immer höheren Finanzforderungen die Rundfunkgebühren in die Höhe treiben?

Wenn der ZDF-Verwaltungsrat von seiner Befugnis Gebrauch macht und den Vertrag mit Herrn Brender aus den genannten Gründen nicht verlängert, ist dies also mitnichten ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wirtschaften mit Gebührengeldern vonüber 7 Milliarden Euro. Daher ist die Politik geradezu verpflichtet, durch Teilnahme an den Sendergremien über die angemessene Verwendung dieser Gelder zu wachen. Dies bedeutet keinen Eingriff in die Programmautonomie und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern Verantwortungswahrnahme im Interesse der Gebührenzahler, die mit 17,98 Euro monatlich zur Kasse gebeten werden.

Die Zusammensetzung der Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Sie ist in Staatsverträgen bzw. Errichtungsgesetzen für Landesrundfunkanstalten geregelt. Der Bundestag bzw. die Bundesregierung hat für diese Fragen keine Zuständigkeit.

Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF sind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt. Die Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist die von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlossene und von Länderparlamenten ratifizierte Rechtsgrundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über die ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen des Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine Landesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegenwärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen-Anhalt.

Vor diesem Hintergrund sehe ich von einer Bewertung einer internen Angelegenheit des ZDF ab und werde mich einer Normenkontrollklage auch nicht anschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Gienger MdB

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Eberhard Gienger MdB

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