Nimm mit 261.922 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
für Ihre Mail vom 06.12.09 zum obigen Thema bedanke ich mich und gebe dazu gerne eine Stellungnahme ab.
Zu den Aufgaben des ZDF-Verwaltungsrates gehört es, den Chefredakteur im Einvernehmen mit dem Intendanten zu berufen. Dieses Gremium ist in Bezug auf seine Aufgaben und seine Zusammensetzung durch Staatsverträge und Gesetze legitimiert. Zu den Aufgaben gehört es, die Entwicklung eines Senders bei den zentralen Kriterien Qualität, Quote und Kosten zu bewerten. Für alle diese Sachverhalte ist der Chefredakteur wesentlich mit verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat der Einstellung vor zehn Jahren und auch der ersten Verlängerung der Amtszeit des Chefredakteurs Brender vor fünf Jahren zugestimmt. Dass nun einige Mitglieder des Verwaltungsrats dafür plädieren, mit einem jüngeren, neuen Chefredakteur die aktuellen Herausforderungen des Senders anzugehen, halte ich für gerechtfertigt. Gegen Herrn Brender sprechen fachliche Gründe, sowie die lange Zeit, die er nun schon Chefredakteur ist und in der sich die Medienlandschaft weiter verändert hat. Eine Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Programms darf sich auch personell niederschlagen. Ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit liegt dabei nicht vor. Ein Normenkontrollklage halte ich daher für nicht angebracht.
Für mich sind die unabhängige Medien und besonders das öffentlich-rechtliche Fernsehen eine wichtige Stütze unser Gesellschaft. Den öffentlich-rechtlichen Programmen obliegt zusätzlich aber auch die Verantwortung für die Rundfunkgebühren der Bürger, daher ist die Politik verpflichtet auf eine angemessene Verwendung der Gelder zu achten. Es ist sicherlich auch in Ihrem Interesse, dass die von Ihnen gezahlten Gebühren einer demokratisch legitimierten Kontrolle unterliegen. Die Programmautonomie und die Staatsferne der Sender ist damit aber nicht betroffen.
Die Politik wird den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin aufmerksam und kritisch im Interesse der Bürger begleiten und über die verfassungsmäßig garantierte Staatsferne des Rundfunks wachen.Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Grotelüschen