Nimm mit 261.922 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
vielen Dank für Ihre Mail.
Ihre Einschätzung, dass die Nichtverlängerung des Vertrags des Chefredakteurs des ZDF gegen das Grundgesetz verstößt, kann ich nicht teilen. Sicherlich ist die Unabhängigkeit der Medien ein hohes Gut. Bei einem öffentlich-rechtlichen Medium wie dem ZDF, das anders als die privaten Medien einen besonderen Auftrag von und eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft hat, kann diese Unabhängigkeit aber nicht so ausgelegt werden, dass der Sender und sein Personal niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Aus diesem Grund ist in den Rechtsgrundlagen für die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland festgelegt, dass diese Medien von Gremien, die von Vertretern gesellschaftlicher Gruppen beschickt werden, kontrolliert werden. Dieses Verfahren ist bewährt, sinnvoll und rechtlich nicht angreifbar. Daher bin ich der Ansicht, dass ein Normenkontrollverfahren gegen die Entscheidung des ZDF Fernsehrates weder berechtigt noch aussichtsreich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach