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Schreiben von Florian Pronold MdB (SPD) an Herrn Lammert
"Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht im Ermessen des Bundestagspräsidenten"
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Schreiben vom 10. März haben Sie die Mitglieder des Deutschen Bundestags an die Einreichung der anzeigepflichtigen Angaben erinnert. Gleichzeitig kündigen Sie an, die Veröffentlichung der Angaben bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die von einigen Kollegen eingereichten Klagen aussetzen zu wollen. Ich habe für dieses Vorgehen keinerlei Verständnis. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angaben steht nicht im Ermessen des Bundestagspräsidenten, vielmehr sind Sie an geltendes Recht und Gesetz gebunden – in diesem Fall an die geltende Fassung des Abgeordnetengesetzes und die Geschäftsordnung des Bundestags. Die anhängigen Verfahren sind kein Hindernis für die Anwendung des geltenden Rechts. Die Kollegen, die sich zur Klage entschlossen haben, haben gleichzeitig darauf verzichtet, entsprechende Eilanträge zu stellen, um die Veröffentlichung zu verhindern. Ich möchte Sie deshalb nachdrücklich bitten, die Angaben nach der Bearbeitung durch die Bundestagsverwaltung umgehend zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB
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